Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Die Involvierung in ein Strafverfahren stellt eine besonders belastende Situation für die Betroffenen dar. Ich unterstütze Sie in dieser schwierigen Phase und finde die beste Lösung für Ihre Situation.

Wie ich Ihnen als Strafverteidiger helfen kann

Die Praxis zeigt: Je früher Sie anwaltliche Unterstützung beiziehen, desto größer sind Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und Erfolgschancen. Zögern Sie daher nicht, mich zu kontaktieren, um sich umfassend beraten zu lassen. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage nehme ich umgehend Akteneinsicht, um mir einen Überblick über die Sie belastenden und entlastenden Umstände zu verschaffen und lege auf Basis der vorliegenden Beweise die optimale Verteidigungsstrategie mit Ihnen fest.

Abhängig von den Umständen des Einzelfalls gelingt es mir häufig, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken, noch bevor es zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft kommt. Falls gegen Sie dennoch Anklage erhoben werden sollte, stehe ich Ihnen in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten mit vollem Einsatz zur Seite, um für Sie einen Freispruch oder allenfalls ein mildes Urteil (z.B. bedingte Strafnachsicht bzw. „Bewährungsstrafe“ etc.) zu erwirken.

Wichtiger Praxistipp

Als Beschuldigter haben Sie unter anderem das Recht, Ihre Aussage zu verweigern, Kontakt mit einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aufzunehmen, sich mit diesem zu besprechen und Ihren Verteidiger zur Vernehmung beizuziehen. Machen Sie von Ihren Beschuldigtenrechten Gebrauch, denn eine unbedachte Aussage lässt sich im weiteren Verlauf nur noch schwer korrigieren und kann weitreichende Folgen für den Ausgang des Strafverfahrens (z.B. Verhängung einer Freiheitsstrafe) haben.

Kontaktieren Sie mich

Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen in sämtlichen Verfahrensstadien – vom Anfangsverdacht bis zum rechtskräftigen Urteil – zur Verfügung und schöpfe auch im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung sämtliche Möglichkeiten des Strafvollzugsrechts zu Ihren Gunsten aus:

  • Vertretung im Ermittlungsverfahren (z.B. Vernehmung durch die Kriminalpolizei etc.)
  • Unterstützung bei Ermittlungsmaßnahmen, wie etwa bei Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen von Gegenständen (z.B. Datenträgern) oder Vermögenswerten, Beschlagnahmen etc.
  • Hilfe bei Festnahme und Verhängung der Untersuchungshaft
  • diversionelles Vorgehen
  • Vertretung in der Hauptverhandlung
  • Vertretung im Rechtsmittelverfahren vor den Oberlandesgerichten und vor dem Obersten Gerichtshof (v.a. Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde)
  • Beantragung der „Fußfessel“ (elektronisch überwachter Hausarrest)
  • Aufschub des Strafvollzuges
  • vorzeitige Haftentlassung

Allgemeines Strafrecht

Ich berate und vertrete Sie in nahezu allen Bereichen des gerichtlichen Strafrechts, wobei auszugsweise folgende Tätigkeitsfelder genannt werden:

  • Delikte gegen Leib und Leben (z.B. Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Totschlag, Mord etc.)
  • Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Veruntreuung, Unterschlagung, Untreue etc.)
  • Strafbare Handlungen gegen die Freiheit (z.B. Freiheitsentziehung, Nötigung, gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung („Stalking“) etc.)
  • Delikte gegen die Ehre (z.B. üble Nachrede, Beleidigung)
  • Amtsdelikte (z.B. Bestechung, Missbrauch der Amtsgewalt etc.)
  • Suchtmittelstrafrecht
  • IT-und Internetstrafrecht
  • Verfahren nach dem Mediengesetz
  • Jugendstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts berate und vertrete ich Sie auszugsweise in folgenden Angelegenheiten:

  • Amtsdelikte („Korruption und Bestechung“)
  • Betrug, Veruntreuung Untreue udgl.
  • Kridadelikte
  • Umweltstrafrecht
  • Finanzstrafrecht
  • Verbandsverantwortlichkeit

Vertretung von Opfern

Selbstverständlich stehe ich auch Opfern von Straftaten zur Durchsetzung Ihrer Rechte, insbesondere ihrer Schadenersatzansprüche im Strafverfahren (sogenannte Privatbeteiligung) sowie gegebenenfalls auch in einem nachfolgenden Zivilprozess zur Seite.

Verwaltungsstrafrecht

Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie auch in Verwaltungsstrafsachen im privaten (z.B. Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr) und unternehmerischen Bereich (z.B. Verwaltungsstrafverfahren vor der Datenschutzbehörde, im Gewerberecht, Verkehrs- und Kraftfahrrecht etc.).

Kontaktieren Sie mich für eine Terminvereinbarung