Prozessführung
Fundiertes juristisches Fachwissen bildet die Basis einer ordnungsgemäßen Rechtsvertretung. Die richtige Einschätzung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsanspruches ist – für sich alleine betrachtet – jedoch nutzlos, ohne das Wissen und die Erfahrung, wie ein solcher rechtlich durchgesetzt oder abgewehrt werden kann. Neben umfassenden Kenntnissen der Verfahrensgesetze und Verhandlungsroutine spielen häufig auch strategische Erwägungen eine entscheidende Rolle für den Prozesserfolg.
Zivilprozess
Als Prozessanwalt vertrete ich Sie in zivilrechtlichen Angelegenheiten – sowohl im streitigen als auch im außerstreitigen Verfahren – vor allen österreichischen Gerichten, in allen Instanzen (Bezirksgericht, Landesgericht inkl. Handelsgericht, Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof). Gerne übernehme ich die Vertretung in komplexen Rechtssachen, beispielsweise mit versicherungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Anknüpfungspunkten.
Nach Erwirkung einer Gerichtsentscheidung setze ich Ihre Ansprüche gegebenenfalls auch im Exekutionsverfahren für Sie durch (z.B. Gehaltspfändung, Forderungs- und Fahrnisexekution).
Strafprozess
Ich vertrete sowohl Beschuldigte (Angeklagte) als auch Opfer (Privatbeteiligte) in Verfahren vor den österreichischen Strafgerichten, in allen Verfahrensstadien.
Verwaltungsverfahren
In ausgewählten Rechtsgebieten übernehme ich auch die Vertretung in Verfahren vor österreichischen Verwaltungsbehörden (z.B. Datenschutzbehörde, Gewerbebehörden etc.), Verwaltungsgerichten und den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts (Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof)
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