Kosten
Keine Sorge vor ausufernden Kosten
Eine faire und nachvollziehbare Abrechnung meiner Leistungen ist Teil meiner Kanzleiphilosophie. Im Zuge der persönlichen Erstberatung erörtere ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Für den Fall, dass sich nach meiner Einschätzung ein Vorhaben mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand nicht umsetzen lässt, teile ich Ihnen dies ehrlich mit.
Persönliche Erstberatung
Bei der persönlichen Erstberatung erörtere ich mit Ihnen Ihr Anliegen in sachlicher, rechtlicher und strategischer Hinsicht und lege mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zur Erreichung Ihrer Ziele fest. Die Kosten für die erste Rechtsberatung betragen € 220,- zzgl. 20 % USt pro Stunde.
Abrechnungsvarianten
Jeder Fall ist individuell und unterscheidet sich in Komplexität und Aufwand. Im Zuge der persönlichen Erstberatung erörtere ich mit Ihnen die für Ihr Anliegen zur Auswahl stehenden Abrechnungsmöglichkeiten und wir treffen eine für Sie passende Vereinbarung. Grundsätzlich stehen folgende Varianten zur Verfügung:
Stundensatz
Bei der Abrechnung nach Stundensatz richtet sich das Honorar nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Selbstverständlich nehme ich auf Wunsch eine grobe Einschätzung des voraussichtlichen Zeitaufwandes vor und informiere Sie, falls eine im Vorfeld vereinbarte Kostenschwelle erreicht wird.
Abrechnung nach Tarif
Das Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) sehen feste Tarife für darin definierte Leistungen vor. Die Abrechnung nach Tarif empfiehlt sich vor allem in Zivilprozessen, weil sich die Höhe der vom Prozessgegner zu ersetzenden Kosten (im Falle des gänzlichen Obsiegens) ebenfalls danach bestimmt. Vereinfacht gesagt, hat Ihnen Ihr Gegner diesfalls das gesamte von Ihnen bezahlte Honorar zu ersetzen.
Rechtsschutzversicherungen
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, richte ich für Sie gerne eine Deckungsanfrage an die Versicherungsgesellschaft und kläre mit dieser ab, in welchem Ausmaß diese für die Kosten aufkommt.